Erneuerung und Europäisierung des Privatrechts waren nach der 'Wende' zwei Hauptaufgaben der baltischen Privatrechtsgesetzgeber. Unterschiedliche Ausgangspositionen in den einzelnen baltischen Staaten haben dazu geführt, dass die baltischen Staaten das Reformwerk nicht im Wege der Kooperation (insbesondere im Rahmen des Baltischen Rates) verfolgt, sondern trotz ähnlich gelagerter Sachprobleme je für sich in Angriff genommen haben. Alle drei baltischen Staaten haben ihre Reformen im Jahre 2002 (jedenfalls vorläufig) erfolgreich abgeschlossen. Im vorliegenden Tagungsband wird die Zivilrechtsreform in den baltischen Staaten aus historischer, vergleichender und europarechtlicher Perspektive untersucht. Historisch wird zunächst der Frage nachgegangen, ob und inwieweit von einer (einheitlichen) baltischen Rechtstradition gesprochen werden kann. Es folgen Beiträge zu den (historischen) Anforderungen an die Zivilrechtsreform und zu den von den baltischen Staaten gewählten Wegen der Erneuerung des Privatrechts. Drei Länderberichte werfen einen vergleichenden Blick auf die heutigen Zivilgesetzbücher der baltischen Staaten. Am Schluss werden Querschnittsfragen behandelt. Hierher gehören Ausführungen zu Rechtsrezeption und Rechtsmischung als Instrumente der Transformationsgesetzgebung und zur Europäisierung der baltischen Zivilrechte im Zuge des EU-Beitritts dieser Staaten.
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