Das Leben in der Informationsgesellschaft erfordert, dass man taglich Medien verwendet, um Nachrichten auszutauschen und zu erhalten. Digitalisierung, drahtlose Ubertragung, Paketvermittlung, Breitband und Multimediadienst sind jungste technische Entwicklungen, um dies effizient und okonomisch zu ermoglichen. Neuerdings werden die Telekommunikationsdienste nach der Offnung des Telekommunikationsmarkts Deutschlands und Taiwans von zahlreichen privaten Anbietern erbracht. Die Telekommunikationsdienstleistung ist damit nicht wie zuvor als staatliche Hoheitsaufgabe, sondern als privatwirtschaftliche Tatigkeit zu bezeichnen. Angesichts dieses Wandels begegnet die strafprozessuale Telekommunikationsuberwachung einer groen Herausforderung. Mit der StPO-Reform der Jahre 2001 und 2002 ( 100 g, h und i StPO) und dem Erlass der TKUV hat der deutsche Gesetzgeber die oben erwahnte Entwicklung erkannt und dem Bedarf der Modernisierung der Institution der strafprozessualen Telekommunikationsuberwachung entsprochen. In Taiwan wurde die strafprozessuale Telekommunikationsuberwachung im Jahre 1998 in Gestalt des Spezialgesetzes (GUK) geregelt. Diese Arbeit untersucht die strafprozessuale Telekommunikationsuberwachung im Zeitalter der Informationsgesellschaft umfassend und rechtsvergleichend. Es wird versucht, die Grenze des technisch Moglichen mit den verfassungsrechtlichen Grenzen, die insbesondere aus dem Individualrechtsschutz folgen, zu versohnen.
Das Leben in der Informationsgesellschaft erfordert, dass man täglich Medien verwendet, um Nachrichten auszutauschen und zu erhalten. Digitalisierung, drahtlose Übertragung, Paketvermittlung, Breitband und Multimediadienst sind jüngste technische Entwicklungen, um dies effizient und ökonomisch zu ermöglichen. Neuerdings werden die Telekommunikationsdienste nach der Öffnung des Telekommunikationsmarkts Deutschlands und Taiwans von zahlreichen privaten Anbietern erbracht. Die Telekommunikationsdienstleistung ist damit nicht wie zuvor als staatliche Hoheitsaufgabe, sondern als privatwirtschaftliche Tätigkeit zu bezeichnen. Angesichts dieses Wandels begegnet die strafprozessuale Telekommunikationsüberwachung einer großen Herausforderung. Mit der StPO-Reform der Jahre 2001 und 2002 (§§ 100 g, h und i StPO) und dem Erlass der TKÜV hat der deutsche Gesetzgeber die oben erwähnte Entwicklung erkannt und dem Bedarf der Modernisierung der Institution der strafprozessualen Telekommunikationsüberwachung entsprochen. In Taiwan wurde die strafprozessuale Telekommunikationsüberwachung im Jahre 1998 in Gestalt des Spezialgesetzes (GÜK) geregelt. Diese Arbeit untersucht die strafprozessuale Telekommunikationsüberwachung im Zeitalter der Informationsgesellschaft umfassend und rechtsvergleichend. Es wird versucht, die Grenze des technisch Möglichen mit den verfassungsrechtlichen Grenzen, die insbesondere aus dem Individualrechtsschutz folgen, zu versöhnen.
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