Die lex Atilia und die lex Iulia et Titia sind der Nachwelt nicht erhalten. Unter Berücksichtigung des Phänomens der Verwendung von Spolien bei der Abfassung neuer Gesetze können aus den überlieferten normativen Texten zur tutela decretalis einzelne Klauseln rekonstruiert werden, deren Ursprung in den beiden Vormundschaftsgesetzen zu vermuten ist.
Die Möglichkeit, im klassischen römischen Recht Unmündigen und Frauen auf behördlichem Weg einen Vormund zu bestellen, geht auf die lex Atilia und die lex Iulia et Titia zurück. Diese Vormundschaftsgesetze sind der Nachwelt jedoch nicht erhalten. Die Autorin rekonstruiert einzelne Klauseln unter besonderer Berücksichtigung des sie prägenden sozio-kulturellen Rahmens. Als Grundlage dient hierbei das bekannte Phänomen der Verwendung sogenannter Spolien, also die Übernahme von Fragmenten aus älteren Gesetzen bei der Abfassung von neuen Gesetzen. So können aus den überlieferten normativen Quellen zur tutela decretalis einzelne Textteile, deren Ursprung sowohl in der lex Atilia als auch in der lex Iulia et Titia zu vermuten ist, gewonnen werden.
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