Die Reform des Aktiengesetzes von 1965 hat erstmals in Deutschland ein Konzernrecht kodifiziert. Im Mittelpunkt dieser Konzernvorschriften stehen dabei die Beherrschungsrechte und die Entschadigungspflichten, die einem Unternehmen an der Konzernspitze gegenuber einer untergeordneten Konzerngesellschaft und deren Aktionaren zugesprochen werden. Die Arbeit untersucht die direkten und indirekten Entschadigungsrechte der auenstehenden Aktionare in den drei Konzernierungsformen Vertrags-, Eingliederungskonzern und faktischer Konzern und versucht, aus der Kritik an den geltenden Regelungen Verbesserungsmoglichkeiten fur die Entschadigung von Minderheitsgesellschaftern zu entwickeln.
Die Reform des Aktiengesetzes von 1965 hat erstmals in Deutschland ein Konzernrecht kodifiziert. Im Mittelpunkt dieser Konzernvorschriften stehen dabei die Beherrschungsrechte und die Entschädigungspflichten, die einem Unternehmen an der Konzernspitze gegenüber einer untergeordneten Konzerngesellschaft und deren Aktionären zugesprochen werden. Die Arbeit untersucht die direkten und indirekten Entschädigungsrechte der außenstehenden Aktionäre in den drei Konzernierungsformen Vertrags-, Eingliederungskonzern und faktischer Konzern und versucht, aus der Kritik an den geltenden Regelungen Verbesserungsmöglichkeiten für die Entschädigung von Minderheitsgesellschaftern zu entwickeln.
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