Im Zivilrecht führten die Bestrebungen zur Reform des als liberalistisch und individualistisch kritisierten BGB nach 1933 zu intensiven Diskussionen über die Änderung auch des Erbrechts unter Betonung der Priorität der «Gemeinschaft». Die vorliegende Arbeit zeigt auf, wie zum Teil Inhalte nationalsozialistischer Ideologie in geltendes Recht umgesetzt wurden, z.B. im Erbhofrecht oder in Massnahmen zur Rassendiskriminierung, wie andererseits aber der anfängliche ideologische Eifer weitgehend einer nüchternen, praxisorientierten Sichtweise wich und die Notwendigkeit grundlegender Reformen letztlich in Frage gestellt wurde.
Im Zivilrecht fuhrten die Bestrebungen zur Reform des als liberalistisch und individualistisch kritisierten BGB nach 1933 zu intensiven Diskussionen uber die Anderung auch des Erbrechts unter Betonung der Prioritat der «Gemeinschaft». Die vorliegende Arbeit zeigt auf, wie zum Teil Inhalte nationalsozialistischer Ideologie in geltendes Recht umgesetzt wurden, z.B. im Erbhofrecht oder in Massnahmen zur Rassendiskriminierung, wie andererseits aber der anfangliche ideologische Eifer weitgehend einer nuchternen, praxisorientierten Sichtweise wich und die Notwendigkeit grundlegender Reformen letztlich in Frage gestellt wurde.
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