Der Band dokumentiert die Beratungen des Ausschusses fur Jugendrecht der Akademie fur Deutsches Recht sowie der Arbeitsgemeinschaften fur Jugendarbeitsrecht und Jugendstrafrecht (1934-1941). Den Hauptteil des Bandes bilden die Beratungen uber eine Reform des Jugendgerichtsgesetzes, dessen Neufassung 1943 verkundet wurde. Das neue Gesetz verstarkte einerseits die Tendenz des Nationalsozialismus zur Disziplinierung der Jugend, andererseits enthielt es wesentliche Verbesserungen gegenuber dem bisherigen Jugendstrafrecht, vor allem im Bereich der Sanktionen. Der Entwurf zu einem Berufserziehungsgesetz von 1942 sollte die arbeitsrechtliche Erfassung samtlicher Jugendlichen gewahrleisten. Als Grundsatze fur die rechtliche Gestaltung der Berufserziehung ergaben sich: Einheit von Berufserziehung und Berufsausbildung, Konzentration der Berufserziehung auf den Jugendlichen und Ausdehnung auf alle Jugendlichen. Jeder deutsche Jugendliche sollte eine Berufserziehung durch praktische Ausbildung erfahren; es sollte «keinen ungelernten, keinen berufslosen Deutschen» geben. Der Anhang bringt in einem Nachtrag zu Band VII (Ausschusse fur Strafprozerecht) Auszuge aus dem neu aufgefundenen Protokoll der Arbeitsgemeinschaft fur Fragen der Strafbarkeit der SS und des Reichsarbeitsdienstes vom 7.2.1939 (Rechtsmittel, Urteilsruge, Urteilsbestatigung). Die Einleitung des Herausgebers erschliet die Verhandlungsergebnisse und Biographien der wichtigsten Ausschumitglieder.
Der Band dokumentiert die Beratungen des Ausschusses für Jugendrecht der Akademie für Deutsches Recht sowie der Arbeitsgemeinschaften für Jugendarbeitsrecht und Jugendstrafrecht (1934-1941). Den Hauptteil des Bandes bilden die Beratungen über eine Reform des Jugendgerichtsgesetzes, dessen Neufassung 1943 verkündet wurde. Das neue Gesetz verstärkte einerseits die Tendenz des Nationalsozialismus zur Disziplinierung der Jugend, andererseits enthielt es wesentliche Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Jugendstrafrecht, vor allem im Bereich der Sanktionen. Der Entwurf zu einem Berufserziehungsgesetz von 1942 sollte die arbeitsrechtliche Erfassung sämtlicher Jugendlichen gewährleisten. Als Grundsätze für die rechtliche Gestaltung der Berufserziehung ergaben sich: Einheit von Berufserziehung und Berufsausbildung, Konzentration der Berufserziehung auf den Jugendlichen und Ausdehnung auf alle Jugendlichen. Jeder deutsche Jugendliche sollte eine Berufserziehung durch praktische Ausbildung erfahren; es sollte «keinen ungelernten, keinen berufslosen Deutschen» geben. Der Anhang bringt in einem Nachtrag zu Band VII (Ausschüsse für Strafprozeßrecht) Auszüge aus dem neu aufgefundenen Protokoll der Arbeitsgemeinschaft für Fragen der Strafbarkeit der SS und des Reichsarbeitsdienstes vom 7.2.1939 (Rechtsmittel, Urteilsrüge, Urteilsbestätigung). Die Einleitung des Herausgebers erschließt die Verhandlungsergebnisse und Biographien der wichtigsten Ausschußmitglieder.
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